Samstag, 10. Mai 2014

Schriftwechsel mit der Stadt Köln / Betreff: Pro Köln Wahlplakate



Mein Schriftwechsel mit dem Ordnungsamt der Stadt Köln, nachdem ein "Deutscher Bursche" und ein "Deutsches Mädel" (das, nebenbei bemerkt, nicht so aussah, als ob ein Nichtdeutscher ihm etwas weggegessen hätte) rund um unser Haus, Wahlplakate mit geistlosen Parolen angebracht hatten.

04.05.2014

Sehr geehrte Damen und Herren,


heute Morgen wurden vor unserem Haus Wahlplakate der rechtsextremen Gruppierung Pro Köln aufgehängt. Ich möchte mich jetzt gar nicht weiter über diese Leute auslassen, aber es sagt schon einiges aus, wenn die Gesinnungsbrüder und Schwestern an einem Sonntagmorgen um 8:00 Uhr erscheinen, ihre Hetzparolen so hoch es geht an Straßenlaternen befestigen und dann schnellstmöglich wieder verschwinden.

Wir möchten nicht, dass diese überaus peinlichen und zur Gewalt aufrufenden Plakate dort hängen.

Haben wir irgendeine Möglichkeit, legal dagegen vorzugehen?



Mit freundlichen Grüßen





05.05.2014

Sehr geehrte Dame,


ich bedauere sehr, dass Sie sich durch die Wahlplakate von pro Köln gestört fühlen, kann aber im Rahmen der Zuständigkeit der Stadt Köln keine Schritte unternehmen, um eine Entfernung dieser Wahlplakate in die Wege zu leiten.



Hintergrund ist, dass sich jede Partei, die nicht aufgrund einer Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht verboten wurde, auf die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit berufen kann. Diese wird ergänzt durch das in Art. 21 des Grundgesetzes verankerte Parteienprivileg, nach dem Parteien essentiell zur politischen Meinungsbildung beitragen. Daher besteht für die Stadt Köln keine inhaltliche Überprüfungsmöglichkeit der von den Parteien veröffentlichten Wahlwerbung. Dieses sogenannte Zensurverbot begründet sich ebenfalls damit, dass die Stadt Köln insbesondere in Wahlkampfzeiten einer strengen Neutralitätspflicht unterliegt.



Die Stadt Köln ist in diesem Zusammenhang einzig zu Eingriffen befugt, wenn wahlrechtliche Vorschriften verletzt werden oder Ordnungsvorschriften sie zum Einschreiten zwingen. Vorliegend sehe ich aus folgenden Erwägungen für beide Alternativen nicht als erfüllt an:



Die wahlrechtlichen Vorschriften befassen sich insbesondere mit Fragen der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl. Diese wird jedoch durch die hier in Frage stehende Plakatierung nicht berührt. Auch liegt keine Verletzung von Wahlrechtsgrundsätze vor. Es wird nicht die allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl durch die Plakatierung gefährdet.



Weiterhin ist ein Einschreiten nicht ordnungsbehördlich geboten. Dafür müsste eindeutig ein Straftatbestand erfüllt sein. Dies zu überprüfen obliegt jedoch allein der Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei und überschreitet die Kompetenzen der Stadt Köln. Von der Staatsanwaltschaft und der Polizei wurde bisher keine strafrechtliche Relevanz festgestellt.



Nach alldem sehe ich mich nicht in der Lage, gegen die bestehende Plakatierung vorzugehen. 
Es steht Ihnen jedoch frei, eine Anzeige gegen pro Köln bei der Polizei zu erstatten.





Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

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Stadt Köln – Der Oberbürgermeister

Amt für öffentliche Ordnung