Mein Schriftwechsel mit dem Ordnungsamt der Stadt Köln, nachdem ein "Deutscher Bursche" und ein "Deutsches Mädel" (das, nebenbei bemerkt, nicht so
aussah, als ob ein Nichtdeutscher ihm etwas weggegessen hätte) rund um unser Haus, Wahlplakate mit geistlosen Parolen angebracht hatten.
04.05.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute Morgen wurden vor unserem Haus Wahlplakate
der rechtsextremen Gruppierung Pro Köln aufgehängt. Ich möchte mich jetzt gar
nicht weiter über diese Leute auslassen, aber es sagt schon einiges aus,
wenn die Gesinnungsbrüder und Schwestern an einem Sonntagmorgen um 8:00 Uhr
erscheinen, ihre Hetzparolen so hoch es geht an Straßenlaternen befestigen und
dann schnellstmöglich wieder verschwinden.
Wir möchten nicht, dass diese überaus peinlichen und zur
Gewalt aufrufenden Plakate dort hängen.
Haben wir irgendeine Möglichkeit, legal dagegen vorzugehen?
Mit freundlichen Grüßen
05.05.2014
Sehr geehrte Dame,
ich bedauere sehr, dass Sie sich durch
die Wahlplakate von pro Köln gestört fühlen, kann aber im Rahmen der
Zuständigkeit der Stadt Köln keine Schritte unternehmen, um eine Entfernung
dieser Wahlplakate in die Wege zu leiten.
Hintergrund ist, dass sich jede
Partei, die nicht aufgrund einer Verfassungswidrigkeit durch das
Bundesverfassungsgericht verboten wurde, auf die verfassungsrechtlich
garantierte Meinungsfreiheit berufen kann. Diese wird ergänzt durch das in Art.
21 des Grundgesetzes verankerte Parteienprivileg, nach dem Parteien essentiell
zur politischen Meinungsbildung beitragen. Daher besteht für die Stadt Köln
keine inhaltliche Überprüfungsmöglichkeit der von den Parteien veröffentlichten
Wahlwerbung. Dieses sogenannte Zensurverbot begründet sich ebenfalls damit,
dass die Stadt Köln insbesondere in Wahlkampfzeiten einer strengen
Neutralitätspflicht unterliegt.
Die Stadt Köln ist in diesem
Zusammenhang einzig zu Eingriffen befugt, wenn wahlrechtliche Vorschriften
verletzt werden oder Ordnungsvorschriften sie zum Einschreiten zwingen.
Vorliegend sehe ich aus folgenden Erwägungen für beide Alternativen nicht als
erfüllt an:
Die wahlrechtlichen Vorschriften
befassen sich insbesondere mit Fragen der ordnungsgemäßen Durchführung der
Wahl. Diese wird jedoch durch die hier in Frage stehende Plakatierung nicht
berührt. Auch liegt keine Verletzung von Wahlrechtsgrundsätze vor. Es wird
nicht die allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl durch die
Plakatierung gefährdet.
Weiterhin ist ein Einschreiten nicht
ordnungsbehördlich geboten. Dafür müsste eindeutig ein Straftatbestand erfüllt
sein. Dies zu überprüfen obliegt jedoch allein der Staatsanwaltschaft bzw. der
Polizei und überschreitet die Kompetenzen der Stadt Köln. Von der
Staatsanwaltschaft und der Polizei wurde bisher keine strafrechtliche Relevanz
festgestellt.
Nach alldem sehe ich mich nicht in der
Lage, gegen die bestehende Plakatierung vorzugehen.
Es steht Ihnen jedoch frei,
eine Anzeige gegen pro Köln bei der Polizei zu erstatten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
.............................
Stadt Köln – Der
Oberbürgermeister
Amt für öffentliche
Ordnung